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(erschien am 23.7.2017 im Netzmagazin Telepolis)

„Weil ihnen keine Alternative zum Kapitalismus einfällt, sehnen sie sich nur nach einem menschlicheren Kapitalismus.“ (Der Spiegel H. 30, 2001)

Eine weit verbreitete Kritik am „Neoliberalismus“ vergleicht die Jahre ab Mitte der 1950er Jahre mit der Zeit ab 1980. Diese Kritik schreibt die Ursache für den festzustellenden Unterschied einem politischen Projekt zu („Neoliberalismus“). Die vermeintlich „goldenen Zeiten“ des Sozialstaats werden bemüht, um zu suggerieren, es habe früher doch schon gegeben, was heute fehle. Diese bei Linken populäre Argumentation stelle ich im Folgenden infrage.

In den 1960er und 1970er Jahren in Deutschland und Großbritannien – vor dem „Neoliberalismus“ – herrschte annähernd Vollbeschäftigung, die Reallöhne stiegen und soziale Leistungen wurden ausgebaut. Diese Entwicklung wird häufig als Resultat einer staatlichen Politik wahrgenommen, die sich auf ein vielversprechendes Ziel hin bewege – die „sozialhistorisch revolutionäre Überwindung des Widerspruchs von Arbeit und Eigentum durch den (und im) modernen Sozialstaat. Dieser nämlich zielt von seiner Idee her – was auch immer man gegen die konkreten Realisationsformen dieser Idee sagen mag – darauf ab, neben und außerhalb der Sphäre des Privateigentums eine Sphäre des ‚Sozialeigentums’ (vgl. Castel 2005) zu errichten, die (bzw. das) auch den Nicht-Besitzenden ein Leben in Würde und sozialer Sicherheit ermöglicht“ (Lessenich 2005, 95). Auch Habermas sieht den Sozialstaat als eine Einrichtung, die „die Eigendynamik des wirtschaftlichen Akkumulationsprozesses mit den eigensinnigen Strukturen einer inzwischen auch ihrerseits rationalisierten Lebenswelt versöhnt“ (Habermas 1981, 530). Wer so den Sozialstaat idealisiert, interessiert sich weniger für seine kapitalismusspezifischen Ursachen und Formen. Verglichen wird vielmehr der faktisch vorfindliche Sozialstaat mit dem Auftrag, den man selbst dem Sozialstaat zuschreibt. Das Ergebnis ist vorhersehbar: „Der real existierende Sozialstaat in Deutschland leistet nicht das, was man von ihm erwartet“, schreibt Lessenich (2005, 96). Die Formulierung „real existierender Sozialstaat“ erinnert nicht zufällig an das Selbstverständnis der DDR („real existierender Sozialismus“). Das (Selbst-)Bewusstsein, sich auf ein hehres Ziel hin zu bewegen, wird wichtiger als die Vergegenwärtigung der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die Aufmerksamkeit für die faktischen Aufgaben des Sozialstaats im Kapitalismus bleibt unentwickelt, wo der Sozialstaat hoffnungsvoll als Vorschein und Beleg für die gewünschte politische Entwicklungsrichtung ausgegeben wird.

Von den in früheren Zeiten pro Betroffenem höher ausfallenden Sozialleistungen (v. a. in Bezug auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) wird auf einen stärkeren politischen Willen zum Sozialstaat geschlossen. Diese Auffassung sieht ab von der historisch durch wachsende Arbeitslosigkeit verursachten quantitativ ungleich höheren Beanspruchung der Sozialleistungen. Zudem wird bei einem großen Teil der Arbeitslosen die Erwartung fraglich, sie seien potentiell bald wieder profitabel zu beschäftigen. Nur in Zeiten konjunkturell und strukturell geringer Arbeitslosigkeit ist dies eine durchaus realistische Erwartung. Sonst nicht. Hinzu kam seit Mitte der 1960er Jahre, dass Frauen zunehmend erwerbstätig werden. Die aus der Veränderung von Ehe- und Familienstrukturen begründete Zunahme von Einpersonenhaushalten und Alleinerziehenden hatte zudem die Nachfrage nach Sozialhilfe erhöht. Sozialhilfe war nun nicht mehr wie ursprünglich Hilfe in Ausnahmesituationen, sondern „zentrales Auffangbecken für die steigende Zahl derjenigen, die vom System der Sozialversicherung nicht mehr ausreichend geschützt werden“ (Ullrich 2005, 149).

Die Veränderung des Sozialstaats resultiert nicht aus einem politischen Projekt („Neoliberalismus“). Für die Regierung in einer kapitalistische Gesellschaft ist das Verhältnis zwischen den finanziellen Ressourcen und dem Ausmaß der Leistungsnachfrage maßgeblich. Verschlechtern sich die Verwertungsbedingungen der kapitalistischen Ökonomie, so verringern sich die Steuereinnahmen. Eine prinzipielle quantitative Grenze des Sozialstaats resultiert aus seiner Abhängigkeit von der primären Einkommensverteilung, die seiner sekundären Umverteilung voraussetzt bleibt. Daraus resultiert eine Paradoxie: Der Sozialstaat selbst wird gerade dann zum Problem, wenn der Bedarf nach ihm über eine Schönwettergrenze hinaus dauerhaft anwächst. Steigt die Arbeitslosigkeit und verharrt sie konjunkturunabhängig auf hohem Niveau, so ist eine kritische Grenze erreicht. Den verringerten Einnahmen stehen erhöhte Ausgaben (Arbeitslosenunterstützung usw.) gegenüber.

Aber auch in seinen vergleichsweise goldenen Zeiten war der Sozialstaat etwas anderes, als das heute beliebte nostalgische Bild von ihm suggeriert, das häufig dem Neoliberalismus in kritischer Absicht entgegengesetzt wird. Dem 1962-2004 gültigen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zufolge mussten die „unverschuldet Hilfsbedürftigen“ durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sich möglichst bald vom „Ausgeliefertsein an den leistenden Staat“ lösen. Ausgeschlossen wurde der Hilfeanspruch bei der Verweigerung gegenüber zumutbarer Arbeit (§ 25 I BSHG). Gewiss sind die Zeiten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Vergleich zu früher härter geworden. Im Unterschied zu einem verklärenden Blick auf die Vergangenheit hilft es jedoch, sich zu vergegenwärtigen, was den ‚Warenkorb’ ausmachte, der für die Sozialhilfe 1978 maßgeblich war und nach Sozialgesetzbuch §1,1 mit Sozialhilfe „ein menschenwürdigeres Dasein“ und „gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ schaffen sollte. Monatlich wurden die Kosten für 6 Straßenbahnfahrten, 5 Blatt Briefpapier, 0,5 Kinokarte, 3 Flaschen Bier (für die Bewirtung eines Gastes) zugestanden (Opielka 1983, 28). Zur Idealisierung des früheren Sozialstaats besteht also kein Anlass.

Der sozialstaatliche Verrechtlichungsschritt unterscheidet sich von den vorherigen Verrechtlichungsschritten. „Neben den Freiheiten der Wirtschafts- und Aktivbürger fristen die sozialen Grundrechte (auf Arbeit, Wohnung, Bildung oder andere öffentliche Güter), soweit sie überhaupt verfassungsmäßig verbürgt sind, ein Schattendasein, als mal bindende, mal nicht bindende Normen, mal subjektive Ansprüche, mal objektive Normen, die häufig unter dem Vorbehalt des Möglichen stehen oder auch gern zu bloßen Programmsätzen herabgestuft werden“ (Frankenberg 1994, 215). Die Verwirklichung sozialer Grundrechte ist in ganz anderem Umfang als die der Schutz- und Abwehrrechte (Grund- und Menschenrechte) von finanziellen Mitteln abhängig. Das grundsätzliche Votum für soziale Rechte ergibt keine Antwort auf die unter der Voraussetzung von knappen finanziellen Mitteln notwendigerweise entstehende Frage nach der Gewichtung, in der die verschiedenen sozialen Rechte befriedigt werden sollen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht spricht von der „Weite und Unbestimmtheit“ des Sozialstaatsgrundsatzes. Ihm lasse sich „kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren. Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft“ (BVerfGE 82, 60 (80)).

Insofern der Sozialstaat auf dem abstrakten Reichtum (Verwertung des Werts) und den Formen der bürgerlichen Gesellschaft (also auf Unabhängigkeit der Privateigentümer, Eigeninteresse, Selbständigkeit, Gleichgültigkeit gegenüber Anderen, Konkurrenz usw.) basiert, wird er von dieser konstitutiven Voraussetzung begrenzt. Prinzipielle qualitative Grenzen des Sozialstaats sind mit der Individualisierung von Problemen, der Monetarisierung (auf den Wegfall von Arbeit folgt finanzielle Unterstützung des Arbeitslosen) und dem Reparaturprinzip gegeben. Als „Kompensationsveranstaltung“ kapituliert der Sozialstaat „vor einem sich aller ethischen Einbindung entledigenden Marktliberalismus“. Der Sozialstaat unterstellt die „Externalisierungsentscheidungen einer sich dekontextualisierenden, absolut setzenden ökonomischen Rationalität. … Und da das nach der eigenen verengten Maximierungslogik fortentwickelnde ökonomische System zu keinerlei reethisierender, rekontextualisierender Veränderung mehr fähig war, mussten die sozialen Defizite des ökonomischen Systems durch entsprechende etatistische Arrangements kompensiert werden. Kompensationen sind konservativ: Sie lassen die Ursachenstrukturen der nach ihnen verlangenden Mängellandschaften unverändert; sie sind Komplizen der Mängelverursacher“ (Kersting 2003, 115).

Die mit dem Sozialstaat verbundene Forderung nach sozialer Gerechtigkeit ist in sich selbst widersprüchlich, insofern sie und der Sozialstaat zugleich den Grundsatz der individuellen Selbstentfaltung der Bürger als Marktakteure (und damit ein wesentliches Moment der bürgerlichen Gesellschaft) bejahen. Und dann heißt es: Wer A sagt, muss auch B sagen: „Angesichts der unterschiedlichen Begabungen und Motivationen der Menschen muss es auch im ökonomischen Bereich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, will man die Freiheit der Selbstentfaltung nicht abwürgen. Die Herstellung ökonomischer Gleichverteilung wäre deshalb mit dem Grundsatz der Selbstentfaltung unvereinbar. Gerechtigkeit kann also nicht schematische Gleichheit bedeuten, sondern ist im Sinne eines ‚Jedem das Seine’ (suum cuique) zu verstehen“ (Arnim 1984, 146). Viele, die meinen, den Neoliberalismus zu kritisieren, halten ihm ihr Ideal von Gerechtigkeit vor und vergegenwärtigen sich nicht, was Gerechtigkeit als zentrales Moment der bürgerlichen Gesellschaft beinhaltet (vgl. dazu Creydt 2005). Die emphatischen Befürworter des Sozialstaats müssen immer damit rechnen, dass die „Sozialfigur des selbständigen Bürgers gegen die bloß passiven Klienten und Nutznießer des wohlfahrtsstaatlichen status quo in Stellung“ gebracht wird. Es kommt zur Konfrontation zwischen der „Eigenverantwortungsrhetorik der liberalen Freiheitsrechte“ und den „sozialen Rechten“: „Die mehr oder weniger regelmäßige Wiederkehr dieser Konstellation … im demokratischen Wohlfahrtsstaat ist ein fester Bestandteil der Auseinandersetzungen um Sozialpolitik“ (Rieger 2003, 217).

Ein zentrales Moment der Kritik am Neoliberalismus bleibt in diesem Artikel ausgeklammert. Lesenswerte Gegenargumente zu weit verbreiteten Vorstellungen von der vermeintlichen Macht des Finanzkapitals über die sog. „Realwirtschaft“ finden sich bei Sandleben, Schäfer (2013), Wendl (2013, 73ff.) sowie Krumbein u. a. (2014). Sie formulieren kapitalismustheoretische und empirische Einwände gegen die Zentrierung von Kapitalismuskritik auf die „bösen Börsenbuben“ (Schandl) und gegen die Diagnose eines „finanzmarktgetriebenen Kapitalismus“.

Viele, die den Neoliberalismus kritisieren, tun so, als habe von Mitte der 1950er bis Anfang der 1980er Jahre der „normale“ Kapitalismus existiert, danach der „entfesselte Kapitalismus“. Von den Handlungsschranken der Staatspolitik im Kapitalismus (Abhängigkeit des Budgets vom Florieren der kapitalistischen Wirtschaft) sehen viele Kritiker des „Neoliberalismus“ ab, wenn sie ihn zur Abweichung von dem vermeintlich bereits politisch erreichten sozialstaatlich zivilisierten Kapitalismus stilisieren. Wer es auf die politische Perspektive absieht, gegen die gegenwärtige Realität des Kapitalismus am Ideal vom durch Staatspolitik zu zivilisierenden Kapitalismus festzuhalten, muss von allerhand absehen. Sie oder er müssen die Veränderungen gegenüber der Zeit von Mitte der 1950er Jahre bis zu den 1980er Jahren als Resultat eines politischen Willens und Projekts sowie einer Ideologie („Neoliberalismus“) auffassen. Weil man sich selbst politisch versteht, will man in der Politik den Dreh- und Angelpunkt oder das Zentrum der historischen Entwicklung sehen. Unberücksichtigt bleiben dann die Veränderung der Produktions- und Verwertungsbedingungen des Kapitals. Die Existenz des vermeintlich guten Kapitalismus „war auf die kapitalistischen Zentren Westeuropas und Nordamerikas beschränkt und verdankte sich ganz besonderen Bedingungen: so unter anderem einer Produktivkraftentwicklung, die vor allem auf Massenproduktion und Taylorisierung (Zergliederung der Arbeitsprozesse) beruhte und daher mit relativ geringen zusätzliche Kapitalkosten zu hohen Gewinnen führte, außerdem auf dem beschleunigten Wachstum des Welthandels, der vor und während des zweiten Weltkriegs weitgehend zusammengebrochen war. … In den 70er Jahren waren die Potenziale des Fordismus aber weitgehend erschöpft: Produktivkraftsteigerungen wurden immer teurer, der entfaltete Welthandel hatte nicht mehr die früheren Steigerungsraten … . Das ‚Wirtschaftswunder’ der 50er und 60er Jahre läutete keine neue Epoche eines Kapitalismus ohne Krisen und Arbeitslosigkeit ein, es war vielmehr eine an besondere Bedingungen gebundene historische Ausnahmephase, die mit dem Ende dieser besonderen Konstellation auch selbst ans Ende kam: auf das Wirtschaftswunder folgten die Wirtschaftskrisen der 70er und 80er Jahre“ (Heinrich 2002).

Auch in Bezug auf andere Phänomene nimmt eine dem Neoliberalismus gegenüber kritische Position häufig an, Politik sei ursächlich für etwas, das außerhalb ihres Einflusses liegt. Staatliche Aktivitäten im Kapitalismus wächst dann eine unangemessen positive Wertschätzung zu. „Lediglich scheinradikal ist … die Forderung nach Verstaatlichung des Bankensektors. Die staatlichen Landesbanken haben sich genauso verspekuliert und die besonders riskanten Spekulationen in ausländischen Tochtergesellschaften versteckt wie die privaten Banken. Es geht nicht um die Frage, wer die Bank besitzt, sondern nach welchen Regeln die Bank funktioniert. Diese Regeln sind aber nicht allein die Sache der Bank, sondern der gesamten kapitalistischen Wirtschaft, innerhalb der die Banken fungieren. Hier lässt sich aber nicht ohne weiteres ein einzelnes, zentrales Teilstück herausbrechen und einfach umpolen. Da müsste man schon über die Veränderung des gesamten kapitalistischen Systems reden“ (Heinrich 2008).

Problematisch wird die Kritik am Neoliberalismus, insofern sie die ökonomischen Kontexte für die politischen Veränderungen ab Anfang der 1980er Jahre ausblendet. Der Neoliberalismus erscheint dieser Auffassung als mutwillige Ideologie, die ökonomisch für das Gelingen des Kapitalismus unnötig sei und insofern zu jedem Zeitpunkt durch eine andere, „sozialere“ Politik hätte ersetzt werden können. Diese Kritik des Neoliberalismus lebt davon, den Kapitalismus sowie den Sozialstaat in der Zeit vor dem Neoliberalismus zu beschönigen. Die gesellschaftliche Realität sei deshalb so, wie sie ist, weil es an einem guten Sozialstaat mangele. Ihm wird zugetraut, den Kapitalismus sozial verträglich zu machen. Es gehe darum, die Raubtier-Energie des Tigers zu nutzen („Pack den Tiger in den Tank“ war ein Reklameslogan von Esso) und ihn gleichzeitig zum Vegetarier umzuerziehen.

Literatur:
Arnim, Hans-Herbert von 1984: Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland. München
Creydt, Meinhard 2005: Das Elend der Gerechtigkeit – Gerechtigkeit als normatives Pendant sozialen Elends. In: Streifzüge, Nr. 34. Wien Vgl. www.meinhard-creydt.de
Frankenberg, Günter 1994: Solidarität in einer „Gesellschaft der Individuen“? Stichworte zur Zivilisierung des Sozialstaats. In: Ders. (Hg.): Auf der Suche nach der gerechten Gesellschaft. Frankf. M.
Habermas, Jürgen 1981: Theorie des kommunikativen Handelns. Bd. 2. Frankf. M.
Heinrich, Michael 2002: „Entfesselter Kapitalismus“? – Zur Kritik der Globalisierungskritik. in: Antifaschistische Aktion Berlin (Hrsg.): Global Resistance. Berlin
Heinrich, Michael 2008: Der Bürger bürgt. In: Jungle World, 23.10.2008
Kersting, Wolfgang 2003: Gerechtigkeit: Die Selbstverewigung des egalitaristischen Sozialstaats. In: Lessenich 2003
Krumbein, Wolfgang; Fricke, Julian; Hellmer, Fritz; Oelschlägel, Hauke 2014: Finanzmarktkapitalismus? Zur Kritik einer gängigen Kriseninterpretation und Zeitdiagnose. Marburg
Lessenich, Stephan 2003 (Hg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankf. M
Lessenich, Stephan 2005: Der demokratische Sozialstaat: Ein Politikangebot für die Linke. In: Vorgänge – Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik. 44. Jg., H.3-4, Nr. 171/172
Opielka, Michael 1984: Von der Krise zur Zukunft des Sozialstaats. In: Die Grünen Baden-Württemberg: Die Zukunft des Sozialstaats. Stuttgart
Rieger; Elmar 2003: Bürger : Kulturelle Grundlagen des demokratischen Wohlfahrtsstaats. In: Lessenich 2003
Sandleben, Guenther; Schäfer, Jakob 2013: Apologie von links. Zur Kritik gängiger linker Krisentheorien. Köln
Ullrich, Carsten G. 2005: Soziologie des Wohlfahrtsstaates. Eine Einführung. Frankf. M.
Wendl, Michael 2013: Machttheorie oder Werttheorie. Die Wiederkehr eines einfachen Marxismus. Hamburg