Die Freiheiten des Bürgers und was er sich mit ihnen einhandelt
(in: Junge Welt, 12.3.2024, S. 12f.)
„Freiheit” gehört zu den prominenten Ja-Worten. Alle begrüßen ihre Schokoladenseite. Viele vermeiden es, sich Rechenschaft davon abzulegen, welche hässlichen „Neben”wirkungen und Festlegungen sie sich mit der Freiheit in der Marktwirtschaft und modernen bürgerlichen Gesellschaft einhandeln.
Diese Freiheit setzt voraus, dass die Individuen weder naturwüchsigen Gemeinschaften (Stamm, Clan, Familie) noch der Gewalt von Feudalherren oder einer willkürlichen Herrschaft (im Unterschied zu einem Rechtsstaat) unterworfen sind. Viele sehen in der bürgerlichen Freiheit allein die historische Errungenschaft, die sie auch darstellt.
Eine Vorstellung von Freiheit, in der die anderen Menschen als Schranke der eigenen Freiheit, als Rivalen, Hindernisse und Störenfriede vorkommen
Die Freiheit in der Ordnung des Privateigentums ist die Freiheit des durch es von anderen abgesonderten und auf es beschränkten Individuums. Sein Horizont unterscheidet sich von einem prosozialen, am Wohlergehen des anderen orientierten Bezug der Menschen zueinander. Die Privateigentümer orientieren sich daran, die Angewiesenheit anderer zum eigenen Gewinn zu nutzen, aus deren Bedürftigkeit einen Vorteil zu ziehen und den anderen mit seiner Abhängigkeit zu erpressen. Wer so handelt bzw. handeln muss, wird von den anderen in gleicher Weise behandelt.
Diese Art von Freiheit gehört zu einer Gesellschaft, in der Gleichgültigkeit, Konkurrenz und Antagonismen den Schutz vor Anderen notwendig machen. In der bürgerlichen Gesellschaft nehmen Rechtsformen eine dominante Stellung ein. Privateigentümer sind im Sinne einer Verkehrsregelung der sachenrechtlichen Kollisionsvermeidung aufeinander bezogen.
In der bürgerlichen Gesellschaft haben deren Mitglieder die Freiheit, ihren Zwecken nachzugehen. Über die faktische Ausstattung der Individuen mit den Mitteln dafür, ihre Zwecke verfolgen zu können, ist damit nichts ausgesagt. Der bürgerlich verstandenen Freiheit fehlt in ihrem Selbstverständnis dadurch nichts. Der „Gewährleistungsgegenstand der grundgesetzlichen Freiheitsgarantie ist das reine ‚Wollen-Dürfen’, die bloße Möglichkeit, seinen Interessen nachgehen zu können, während umgekehrt die Verfügung über die sachlichen Voraussetzungen der Verwirklichung des Willens, also das ‚Haben’, jenseits des Gewährleistungshorizontes der Freiheit fällt” (Krölls 2009, 19).
„Wahlmöglichkeit im kleinen garantiert keine Wahlmöglichkeit im großen” (Elson 1990, 75).
Die konsumtive Nachfrage bleibt in der Marktwirtschaft atomisiert. Konsumenten wählen auf Märkten aus zwischen einzelnen Angeboten. Zwischen alternative Gesamtzuständen können sie sich nicht entscheiden. Dafür wäre es notwendig, dass die Bevölkerung zu beraten und verfügen vermag z. B. über das Verhältnis zwischen privatem Autoverkehr und einem öffentlichen Verkehrssystem. Eine solche Öffentlichkeit, die über die Inhalte von Arbeiten, Arbeitsprodukten und Dienstleistungen entscheidet, hängt nicht in der Luft. Sie kann anknüpfen an der bereits in der Gegenwart in Gang gekommenen Auseinandersetzung über den menschlichen Wert bzw. Unsinn bestimmter Güter- und Dienstleistungsangebote.
Freiheit wäre dann nicht mehr nur die Auswahl aus einem vorgegebenen Angebot von Möglichkeiten. Die Bevölkerung hat vielmehr die Freiheit von gesellschaftlichen Strukturen, die sich gegen sie verselbständigen. Die Bevölkerung hätte die Freiheit zur Gestaltung des gesellschaftlichen Raums, in dem sie sich bewegt. Im Unterschied dazu konzentriert sich in der Marktwirtschaft die Freiheit, „bedingt durch die Vermehrung der Möglichkeiten”, auf „die Handlungsform des Wählens”. Dann verliert die „Handlungsform des Einwirkens an Boden” (Schulze 1992, 55). Einzelne Komponenten lassen sich zu- oder abwählen, die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Strukturen werden nicht zum Thema.
Die Verfassungen der bürgerlichen Gesellschaft (z. B. das Grundgesetz) sichern die wirtschaftlichen Freiheiten der Privateigentümer vor einer demokratischen Gestaltung der Wirtschaft. Im eigenen Privateigentum sehen Bürger ihren zentralen Schutz vor dem Staat. Ein führender bundesdeutscher Verfassungsrechtler drückt das Dogma, allein das Privateigentum könne Individuen sichern, so aus: „Eine Allzuständigkeit der demokratischen staatlichen Entscheidungsgewalt, […] bedeutet zugleich, dass die Einbeziehung des Einzelnen und der Gesellschaft in die staatliche Entscheidungsgewalt total wird.” Es würde dann „nur noch eine (Mitwirkungs-)Freiheit im demokratischen Prozess” geben, „nicht mehr eine Freiheit gegenüber dem demokratischen Prozess” (Böckenförde 1976, 198f.).
Individuelle Freiheit im Unterschied zur Freiheit in der Gestaltung der Gesellschaft
Die vereinzelten Einzelnen bleiben festgelegt darauf, realitätsmächtig kraft ihrer Kaufkraft und ihres Privatbesitzes zu sein. Sie streben danach, sich ihre jeweilige individuelle, d.h. andere Personen – außerhalb der Familie – ausschließende „Existenz” aufzubauen: Mein Finanzpolster, meine Wohnung bzw. mein Haus, meine Altersvorsorge.
Viele verstehen Freiheit allein als individuelle Freiheit (oder als Nichtunterworfensein unter die Willkür einer besonderen Person oder des Staats). Kooperation sowie Solidarität finden häufig lediglich in den Grenzen privater und partikularer Kalküle statt. Einer Person, die sich auf die Freiheit von etwas fixiert („negative Freiheit”), ist es wichtiger, sich von Fesseln zu lösen, als sozial weiter reichende Verbindlichkeiten einzugehen. Ein zentrales Problem bereits des Aufbruchs von 1968 war die „Spannung zwischen dem gleichzeitig vertretenen radikal-sozialistischen und radikal-individualistischen – und dabei auch radikal-egoistischen Anspruch” (Scheer 1995, 41f.).
Individuen können erst dann kollektive Dienstleistungen nachfragen, wenn sie gesellschaftlich bereitgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, orientiert sich das vereinzelte Individuum an den auf Märkten angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Das fällt ihm leichter, als sich mit anderen zusammenzuschließen und kollektive Dienstleistungen sowie entsprechende Einrichtungen zu fordern.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung schließt eine Selbstbestimmung der Bevölkerung über die Gestaltung der Wirtschaft aus. Mit ihr würde sich der Blick auf größere Zusammenhänge ausweiten. Die Einwohnerschaft antizipierte dann die problematischen Folgen, Voraussetzungen und Implikationen z. B. der Verallgemeinerung des Autoverkehrs („autogerechte Stadt”, Verwandlung von Straßen aus Begegnungsräumen zu Transportpisten usw.). Damit lässt sich die Situation überwinden, in der die Bevölkerung die abhängige Variable einer kurzschlüssigen gegenseitigen Steigerung von Produktion und Nachfrage bleibt.
In der bürgerlichen Gesellschaft und Marktwirtschaft bildet die gesellschaftlich nicht beherrschbare Eigendynamik der Wirtschaft die Kehrseite der individuellen Freiheiten. Die „individualistische Organisationsform der Gesellschaft schließt kollektive Verhaltensweisen aus, die vielleicht subjektiv dem Stand der objektiv-technischen Produktivkräfte gewachsen wären” (Adorno 1985, 14). Stellen wir uns eine Gesellschaft vor, deren Mitglieder das Gefüge der verschiedenen Arbeitszweige und gesellschaftlichen Bereiche öffentlich erwägen, beratschlagen und demokratisch entscheiden. Vom Standpunkt dieser Freiheit wird „die Emanzipation des Individuums” nicht als „Emanzipation von der Gesellschaft” verstanden, sondern als „die Erlösung der Gesellschaft von der Atomisierung” (Horkheimer 1974, 130).
Die nur vermeintliche Neutralität des Staats in der Frage des guten Lebens
Das hohe Prestige der individuellen Handlungsfreiheit in der bürgerlichen Gesellschaft entspricht der zentralen Stellung des Privateigentums und der Marktwirtschaft. Alle drei Momente vereiteln nicht nur „jeden Versuch, mehr kooperative Kontrolle in das ökonomische Leben zu bringen” (Eagleton 1997, 110). Alle drei Momente passen zu einer „extrem einseitigen Auffassung des Guten”, der „andere Güter unangemessen untergeordnet werden” (Ebd., 108).
Ausgeschlossen werden Formen der gemeinsamen Beratung, Erwägung und Entscheidung, die es der Bevölkerung ermöglichen, die Zusammenhänge der Produktion und Reproduktion kollektiv sich zu vergegenwärtigen und sie zu gestalten. Vgl. dazu z. B. Benjamin Barbers (1994) Überlegungen zur deliberativen Demokratie.
Entscheidungen mit freiem Willen und Entscheidungen aus freiem Willen
Diese Unterscheidung fehlt häufig, wenn die Rede davon ist, ein Individuum entscheide sich frei. Häufig muss es unter Voraussetzung entsprechender Handlungsbedingungen und -alternativen zwischen zwei Übeln entscheiden. Die Wahl des kleineren Übels gilt nun als freie Entscheidung und als optimale Wahl (der größtmögliche Nutzen wird realisiert). Es handele sich dann, so gesehen, um meine höchst eigene Entscheidung, ob ich bei einem Krieg mitmache oder desertiere – auf die Gefahr hin, wegen „Fahnenflucht” erschossen zu werden (Sartre 1974, 697). Werden Begriffe (hier: „Freiheit”) so definiert, dass sie (fast) immer zur Anwendung kommen können, dann geht ihr Inhalt gegen null.
„Glück hat auf Dauer nur der Tüchtige”
Zur bürgerlichen Welt- und Selbstsicht gehört das Dogma: Egal wie die gesellschaftlichen Strukturen aussehen, das Individuum soll sich selbst zu helfen wissen. Das erinnert an die christliche Vorstellung der Seele. Das bürgerliche Subjekt gilt wie die Seele „als souveränes, als höchstes Wesen”. Es erscheint als erhaben darüber, wie der Mensch „durch die ganze Organisation unserer Gesellschaft verdorben, sich selbst verloren, veräußert, unter die Herrschaft unmenschlicher Verhältnisse und Elemente gegeben ist” (Marx, MEW 1, 360). Wer es auf die Freiheit des Subjekts absieht, muss von allerhand absehen.
Von seiner „Lebensführung” soll es abhängen, wie es dem Individuum ergeht. Das bürgerliche Subjekt gilt als seines Glückes eigener Schmied. Wer individuelle Eigenverantwortung groß schreibt, will nichts davon wissen, dass das wirtschaftliche Geschehen in der Marktwirtschaft Eigendynamiken unterliegt, die von niemandem gesteuert werden können.
Ob das Individuum mit seinen Handlungen Erfolg oder Misserfolg hat, hängt von vielen Faktoren außerhalb seiner Leistung ab. „Firmen können bankrottgehen und Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verlieren, und das nicht aufgrund mangelhafter Planung oder schlechter Geschäftsgepflogenheiten, sondern aufgrund von Marktturbulenzen, die niemand kontrollieren kann. Anstatt als robuste Mechanismen zur Belohnung von ‚Leistung’ wirken Märkte oft eher wie brutale Lotterien” (Wright 2017, 95). Selbst ein so entschiedener Propagandist der Marktwirtschaft wie Hayek bezeichnet den Markt als „gemischtes Glücks- und Geschicklichkeitsspiel” (Hayek 1981, 163). Wie der jeweilige Teilnehmer auf dem Markt abschneidet, das hängt zum größten Teil ab von Glück im Sinne von fortuna, also etwas Unberechenbarem, etwas dem Individuum Zufallenden und Zufälligen, über das nicht seine Leistung entscheidet.
Was die Individuen leisten und was auf dem Markt als Leistung gilt, sind zweierlei. Wer auf Märkten Erfolg hat, schreibt dies gern seinen Fähigkeiten, seinem „Riecher” für Neues und seiner Beharrlichkeit, gegen alle Widerstände an seiner Geschäftsidee festzuhalten, zu. Dass viele genau so vorgehen, aber damit auf die Nase fallen, interessiert diejenigen nicht, die das Bedürfnis verspüren, den Erfolg sich als eigenen Verdienst zuzurechnen.
Verfechter der Selbstverantwortung stellen ihr Publikum vor eine erpresserische Alternative: „Entweder Ihr sagt ja zur individuellen Selbstverantwortung, zum Für-sich-selbst-einstehen, zur Unabhängigkeit und Selbstzuständigkeit oder Ihr müsst eine Vormundschaft ertragen, wie sie gegenüber Kindern und nicht geschäftsfähigen Personen üblich ist. Etwas drittes gibt es nicht.”
Die Einheit von Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbstbeschuldigung
Auf die Selbstbestimmung folgt die Selbstverantwortung. Bürgerliche Freiheit hat ihren Preis. Selbstverantwortung impliziert die Fähigkeit, die Risiken seiner Existenz für sich und andere abschätzen und dafür haften zu können. Praktisch heißt Selbstverantwortung häufig: Das Individuum versteht sich als Subjekt seiner Handlungen, obwohl es faktisch in den stummen Zwang der Verhältnisse eingespannt ist und ihnen wohl oder übel folgen muss. „Die Menschen wurden frei gedacht, um gerichtet, um gestraft werden zu können – um schuldig werden zu können: folglich musste jede Handlung als gewollt, der Ursprung jeder Handlung als gewollt, der Ursprung jeder Handlung als im Bewusstsein liegend gedacht werden” (Nietzsche II, 977). Freie Bürger sind so frei, sich für „ihr Leben” selbst verantwortlich zu machen. Diese Versubjektivierung entzieht die Gesellschaftsordnung der Kritik.
Wo das freie Individuum ganz bei sich und zuhause ist
Das Individuum in der bürgerlichen Gesellschaft fasst sich als (wenigstens „eigentlich”) frei und besonders auf, die Gesellschaft als es einengend und seine Einzelheit übergehend. In diesem Horizont wird ein Selbstverständnis eher unwahrscheinlich, das die eigene Verwirklichung mit der Teilhabe und Teilnahme an der gemeinsamen Gestaltung der Gesellschaft verknüpft. Das Terrain des Gesellschaftlichen gilt als kollektiver Gestaltung entzogen, als zweite Natur. Vor diesem Hintergrund kultiviert das bürgerliche Subjekt die von der Gesellschaft vermeintlich abgetrennte, weil auf ihrer Wahrnehmung als äußerliche Notwendigkeit gründende, nurmehr sich aus sich selbst verstehende und sich selbst entwerfende Persönlichkeit. Ihr Selbstmächtigkeit und Selbstkreation zuzuschreiben ist ein zweifelhaftes Kompliment. Das idealisierte Fremd- und Selbstbild enthebt die Betroffenen der Aufgabe, sich mit ihren wirklichen Schwächen auseinanderzusetzen.
Wer der Vorstellung von der autonomen Persönlichkeit folgt, möchte sich, wenn schon nicht als ökonomischer, so doch als selfmade-man seiner „Identität” oder seines „Lebensstils” ansehen. Die Vereinzelung lässt sich schönreden. Existenzialistisch gilt sie z. B. als Herausforderung, durch lange Prüfungen umso sicherer zu sich selbst bzw. zum eigenen „wahren” Selbst zu finden.
Ihre unantastbare Heimat findet diese Freiheit schließlich in Autonomiesphären, die versprechen, das Subjekt ganz zu sich kommen zu lassen. Gegenüber der Gesellschaft, deren Einrichtungen nurmehr als äußere Bedingungen des „eigentlichen” Lebens erscheinen, gelten nun die Persönlichkeit und ihr inneres Wachstum als zentral. Die letzte Gestalt der persönlichen Freiheit in der bürgerlichen Gesellschaft ist die Freiheit der Selbstkultivierung. „Für das Individuum wird die Selbsterfahrung realer als seine Erfahrung der objektiven sozialen Welt. Es sucht deshalb seinen Halt in der Wirklichkeit mehr in sich selbst als außerhalb seiner selbst” (Berger, Berger, Kellner 1987, 71). Das „subjektive Reich der Identität” eröffnet dann den „hauptsächlichen Halt des Individuums in der Wirklichkeit“. Es soll insofern das „ens realissimum” bilden (ebd.), also das Sein, das unübertreffbar ist und aus dem alles herrührt. Der Subjektivismus zieht sich in eine Innerlichkeit zurück, in der es sich leben lässt, „ohne sich mit schlechten Menschen vertragen zu müssen” (Gottfried Keller). „Man muss ein Hinterstübchen für sich absondern, in welchem man seinen wahren Freiheitssitz und seine Einsiedelei aufschlagen kann” (Michael de Montaigne).
Mittlerweile wird die Innerlichkeit kulturindustriell bewirtschaftet. Das sich in sich eindrehende Individuum findet reichlich Angebote. So geht ihm der Stoff nicht aus. Es hat die Freiheit, sich zwischen allerhand Geschmacks- sowie Lebensstilvarianten zu entscheiden. Aus deren Versatzstücken kann es den Flickenteppich seiner höchst eigenen wahren Identität zusammenfügen. Dieser lässt sich bei Bedarf wieder auftrennen. Die einzelne Elemente gelten als leicht beweglich und beliebig ersetzbar. So eröffnen sich viele Möglichkeiten, sie hinzuzufügen oder auszusortieren. Auch hier läuft die bürgerliche Freiheit des Individuums auf dessen unendliche Beschäftigung mit sich selbst hinaus.
Literatur:
Adorno, Theodor W. 1985: Philosophie der neuen Musik. Frankfurt M.
Barber, Benjamin 1994: Starke Demokratie – Über die Teilhabe am Politischen. Hamburg
Berger, Peter L.; Berger, Brigitte; Kellner, Hanfried 1987: Das Unbehagen in der Modernität. Frankfurt M.
Böckenförde, Ernst-Wolfgang 1976: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Frankfurt M.
Eagleton, Terry 1997: Die Illusionen der Postmoderne. Stuttgart
Elson, Diane 1990: Markt-Sozialismus oder Sozialisierung des Markts. In: Prokla, Nr. 78. Berlin
Hayek, Friedrich August von 1981: Recht, Gesetzgebung und Freiheit. Bd. II. Landsberg am Lech
Horkheimer, Max 1974: Kritik der instrumentellen Vernunft. Frankfurt M.
Krölls, Albert 2009: Das Grundgesetz – ein Grund zum Feiern? Hamburg
MEW: Marx-Engels-Werke. Berlin/DDR 1956ff.
Nietzsche: Nietzsche, Friedrich: Werke in drei Bänden. Ed. Schlechta. Darmstadt 1997
Sartre, Jean Paul 1974: Das Sein und das Nichts. Reinbek bei Hamburg
Scheer, Hermann 1995: Zurück zur Politik. München
Schulze, Gerhard 1992: Die Erlebnisgesellschaft. Frankfurt M.